Rheinland-Pfalz unterstützt steuerliche Verbesserungen für gemeinnützige Vereine
07.10.2020

Auszug aus der Pressemeldung vom 06.10.2020 | Ministerrat | Staatskanzlei | rlp.de:

„Die Übungsleiterpauschale soll um 600 Euro auf 3.000 Euro jährlich und die Ehrenamtspauschale um 120 Euro auf 840 Euro angehoben werden. Darüber hinaus geht es insbesondere auch um die Freigrenze bei der Besteuerung von Einnahmen aus wirtschaftlichen Tätigkeiten. Wenn ehrenamtliche Vereine lediglich geringe Umsätze erzielen, fällt keine Körperschafts- und Gewerbesteuer an. Bisher liegt diese Freigrenze bei 35.000 Euro. Die Freigrenze soll um 10.000 Euro auf 45.000 Euro erhöht werden, damit sie weiterhin ihrem vereinfachenden Charakter gerecht werden kann. Außerdem sollen die Katalogzwecke für die Anerkennung der Gemeinnützigkeit erweitert werden. Zukünftig sollen der Klimaschutz und das Engagement gegen die Diskriminierung aufgrund geschlechtlicher Identität als gemeinnützige Zwecke gelten. Auch Maßnahmen zur Ortsverschönerung sollen in die Liste der Katalogzwecke aufgenommen werden.“

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Bildquelle: Der Ministerrat tagt wöchentlich in der Staatskanzlei